Gebäudeenergieberater/-in (HWK)

 

Unser Lehrgang zum/zur Gebäudeenergieberater/in (HWK) versorgt Sie mit fundiertem Wissen und praktischen Erfahrungen, die Sie benötigen, um Projekte der energieeffizienten Sanierung und des energieeffizienten Bauens zu konzipieren und umzusetzen. Mit Hilfe Ihrer neu gewonnen Fachkenntnisse sind Sie in der Lage, energetische Bestandsanalysen im Bau durchzuführen sowie umfangreiche Beratungen zu tätigen. Die Energieberatung hat sich insbesondere bei der Gebäudesanierung als ein zunehmend wichtiges Tätigkeitsfeld in den Bau- und Ausbaugewerken entwickelt. Ein großer Bestand an energetisch unzureichend ausgerüsteten Häusern in ganz Deutschland und die Neuaufnahme von Nicht-Wohngebäuden in die Förderpakete der Bundesregierung bietet ein enormes Potential für Gebäudeenergieberater/-innen. Verschärfte Gesetzgebung und Energieeffizienz-Vorschriften vor dem Hintergrund der Wärmewende gekoppelt mit der Möglichkeit langfristiger Einsparungen werden auch in Zukunft Hausbesitzer zu Sanierungsmaßnahmen führen. Die Inhalte des Kurses entsprechen den Anforderungen an die Zusatzqualifikationen von Energieberatern des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und erfüllen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Die Vermittlung erfolgt nach einem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan in verschiedenen Handlungsfeldern. Die bestandene Prüfung befähigt die Teilnehmer/-innen sich in die Energie-Effizienz-Experten-Liste eintragen zu lassen, nach Registrierung bei den entsprechenden Einrichtungen KfW- und BAFA- Förderungen zu beantragen und berechtigt zum Ausstellen von Energieausweisen für Wohngebäude (bitte dringend die Zulassungsvoraussetzungen beachten). Die Weiterbildung wird mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen.

Zugangsvoraussetzungen

Um als Energieberater/in tätig werden zu können, muss man neben einer Grundvoraussetzung über eine Zusatzqualifikation verfügen.

Die Grundvoraussetzung erfüllen alle Personen, die nach §21 EnEV Absatz 1 Nr. 1 über eine Ausstellungsberechtigung für Energieausweise verfügen (bitte dringend beachten, sehr wichtig auch für Eintragung in die Energie-Effizienz-Experten-Liste!).

Hierzu zählen in der Regel Personen, die die Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerksberuf bestanden haben. Dies sind Meister/-innen und Techniker aus den Bau- und Ausbaugewerken (siehe Liste) sowie Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurswesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik.

Hierzu zählen Meister/innen folgender Gewerke:

- Dachdeckermeister/in
- Elektrotechnikmeister/in
- Estrichlegermeister/in
- Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister/in
- Glasermeister/in
- Installateur- und Heizungsbauermeister/in
- Kälteanlagenbauermeister/in
- Klempnermeister/in
- Maler und Lackierermeister/in
- Maurer- und Betonbauermeister/in
- Metallbauermeister/in
- Ofen- und Luftheizungsbauermeister/in
- Parkettlegermeister/in
- Raumausstattermeister/in
- Rollladen- und Sonnenschutztechnikmeister/in
- Schornsteinfegermeister/in
- Steinmetz- und Steinbildhauermeister/in
- Stuckateurmeister/in
- Tischlermeister/in
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliermeister/in
- Zimmerermeister/in



Abweichend kann zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Bei Fragen zur Zulassung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Kursinhalte

Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten und auswählen (35 UE)
Baustoffkunde
Baukonstruktion
Umweltschutz und Baustoffrecycling

Bauphysikalische Anforderungen berücksichtigen (45 UE)
Wärmeschutz
Feuchteschutz
Schallschutz
Brandschutz

Technische Anlagen bewerten und auswählen (65 UE)
Energie- und Umwelttechnik
Anlagentechnik - Heizung
Anlagentechnik - Raumlufttechnik
Anlagentechnik – Beleuchtungstechnik/Elektrotechnik
Anlagentechnik – erneuerbare Energien

Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparverordnung und Energieeffizienz anwenden (25 UE)
Anforderungen und Nachweise, rechtliche Grundlagen
Luftdichtheit
Anwendungs- und Umsetzungsfragen
Luftdichtheitsmessung mit Blower-Door und Thermografie

Modernisierungen planen (70 UE)

Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung im Gebäudebestand anwenden
Gebäude und technische Anlagen aufnehmen und für die bauphysikalische Beurteilung dokumentieren
Berechnungen nach der Energiesparverordnung und mitgeltender Normen durchführen können
Konzept zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudebestandes entwickeln und darstellen
Kosten-Nutzenrechnung der geplanten Modernisierungsmaßnahme aufstellen
Rechtliche Bestimmungen für das Bauen im Bestand bei der Modernisierungsplanung berücksichtigen
Sanierung denkmalgeschützter Gebäude planen und umsetzen
Aussreibungen erstellen und vergeben; Qualitätssicherung im Rahmen der Baubegleitung durchführen

 

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Ansprechpartner/in



Steinbeisstraße 38
88046 Friedrichshafen

Telefon 0251 6099624
zentral@uniplus.de