Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

 

Basiswissen für nicht-elektronische Berufe nach DGUV Vorschrift 3

Zugangsvoraussetzungen

Meister sowie Personen deren erwerbsmäßige Tätigkeit durch eine elektrotechnische Ausbildung ergänzbar ist. Insbesondere Personen mit einer abgeschlossenen handwerklichen Ausbildung und/oder einer Berufsausbildung nach § 37 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

 

Kursinhalte

Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wird eine Qualifikation erworben, die es Fachkräften erlaubt, bestimmte festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen. Die Teilnehmer/-innen sollen die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischem Strom kennen lernen. Gefahren, die aus dem Umgang mit elektrischem Strom resultieren, erkennen und beurteilen und sich sowie andere vor Gefahren schützen können.

- Elektrotechnische Grundlagen
- Messung elektrischer Größen
- Elektrotechnische Bauelemente und Grundschaltungen
- Das Drehstromsystem
- Elektromotoren
- Elektropraxis
- Prüfung

 

Termine auf Anfrage.

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