Das Güterkraftverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Fachkundeprüfung nachgewiesen.
Die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr richtet sich an künftige Kraftverkehrsunternehmer und Verkehrsleiter sowie Handwerksbetriebe mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Ihr Vorteil
Mit dem Kurs werden Qualifikationen erworben, die es dem Teilnehmenden erlaubt, bestimmte Tätigkeiten sicher und fachgerecht durchzuführen. Die Teilnehmenden sollen die Lehrgangsschwerpunkte kennenlernen und fachkundig anwenden können als auch für den Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens vorbereitet sein.
Kursinhalte
Recht
- Güterkraftverkehrsrecht
- Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
- Zahlungsverkehr und Finanzierung
- Kostenrechnung
- Beförderungsbedingungen und -preise
- Beförderungsdokumente
- Buchführung
- Versicherungswesen
- Spedition
- Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
- Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Fahrzeuggewichte und Abmessungen
- Laden und Entladen der Fahrzeuge
- Beförderung gefährlicher Güter
- Beförderung von Nahrungsmitteln
- Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifenden Maßnahmen
- Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
- Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
- Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
- Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
- Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln
Hinweis
Für die Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung bei der zuständigen Prüfungsstelle erforderlich. Die anfallenden Prüfungsgebühren werden nach gesonderter Prüfungsanmeldung mit dem Einladungsschreiben zur Prüfung angefordert. Die Prüfungsgebühr beträgt 250 EURO.
17.10.2026 — 28.10.2026
Seminardauer
100 Stunden
Gebühr
900 EURO
Teilnehmer
Max. 25 Teilnehmer
Zeiten
Mo-Fr: 09:00-18:00 Uhr
Kursnummer
4
Kurstyp
Online