Fortbildungspflicht nach der neuen TRGS 519 (2014)
Bundesweit staatlich anerkannter 1-tägiger Fortbildungslehrgang
Zugangsvoraussetzungen
Technisches Personal für Industrie, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen,
Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, Abwasserverbände sowie
Handwerker und Sicherheitsfachkräfte
Teilnahmevoraussetzung für diesen Fortbildungslehrgang ist die Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7.
Eine Bestätigung der aktuellen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 ist bei Anmeldung vorzulegen.
Kursinhalte
- Herkunft, Verwendung, Materialeigenschaften von Asbest
- Schwach gebundene / fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
- Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
- Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestzementprodukten, - Arbeitsverfahren geringer Exposition
- Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, Reach-V, ChemG, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, StGB)
- TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
- Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
- Persönliche Schutzausrüstung
- Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
11.03.2026
Seminardauer
10 Stunden
Gebühr
450 EURO
Teilnehmer
Max. 20 Teilnehmer
Zeiten
Fr: 08:30-16:30 Uhr
Kursnummer
26
Kurstyp
Tageslehrgang