Fortbildungspflicht nach der neuen TRGS 519 (2014) Bundesweit staatlich anerkannter 1-tägiger Fortbildungslehrgang
Zugangsvoraussetzungen
Technisches Personal für Industrie, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, Abwasserverbände sowie Handwerker und Sicherheitsfachkräfte Teilnahmevoraussetzung für diesen Fortbildungslehrgang ist die Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7. Eine Bestätigung der aktuellen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 ist bei Anmeldung vorzulegen.
Kursinhalte
- Herkunft, Verwendung, Materialeigenschaften von Asbest - Schwach gebundene / fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf - Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestzementprodukten, - Arbeitsverfahren geringer Exposition - Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, Reach-V, ChemG, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, StGB) - TOP-Konzept des Arbeitsschutzes - Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge) - Persönliche Schutzausrüstung - Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
14.10.2026
Seminardauer
10 Stunden
Gebühr
450 EURO
Teilnehmer
Max. 20 Teilnehmer
Zeiten
Fr: 08:30-16:30 Uhr
Kursnummer
27
Kurstyp
Tageslehrgang